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Leistungen von Burk & Hansen

Hilfe und Maßnahmen bei Schimmelpilzbefall

Wir arbeiten nach dem Schimmelleitfaden
des Umweltbundesamtes 2016

Als Meilenstein im Bereich der Bewertung und Sanierung von Schimmelschäden waren die beiden Leitfäden des Umweltbundesamtes aus den Jahren 2002 und 2005 einzustufen. Seit Veröffentlichung des zweiten Leitfadens des Umweltbundesamtes ergaben sich so viele neue Erkenntnisse, dass die Innenraumkommission beschloss, einen aktualisierten Leitfaden (Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden [„Schimmelleitfaden“]) zu verfassen, der alle Themen zusammenfasst, die bisher in 2 getrennten Leitfäden behandelt wurden. Der Entwurf dieses neuen Leitfadens erschien im Februar 2016 und wird im Folgenden als Schimmelleitfaden 2016 bezeichnet.

Der Herausgeber ist eine vom Markt unabhängige neutrale Stelle, die selbst nicht vom Markt profitiert, z. B. eine Fachbehörde, wie die World Health Organisation (WHO), das Umweltbundesamt, das Robert-Koch-Institut oder Gesundheitsämter der Länder oder Kommunen. Schimmelpilze sind ein natürlicher Teil unserer belebten Umwelt. Ihre Sporen sind fast überall zu finden, also auch in Innenräumen. Sie sind normalerweise harmlos. Übersteigt allerdings die Schimmelpilzkonzentration ein bestimmtes Maß, kann es zu gesundheitlichen Problemen für die Bewohner kommen. Schimmelpilze benötigen zum Wachsen viel Feuchtigkeit.

Ursachen erhöhter Feuchte innerhalb von Gebäuden können sein:
a) direkter Eintrag von Feuchtigkeit zum Beispiel über:

  • defekte Dächer (insbesondere Flachdächer)

Dachrinnen und Fallrohre:

  • Risse im Mauerwerk
  • ungenügendes Austrocknen nach Baumaßnahmen
  • Wassereintritt infolge Rohrbrüchen, Überschwemmungskatastrophen etc.
  • Mangelhafte Abdichtungen der Gebäudehülle

b) unzureichende Abfuhr erhöhter Raumluftfeuchte durch:

  • unsachgemäßes Heizen und Lüften, insbesondere in „luftdichten“ Gebäuden
  • Kondensation (Tauwasserbildung) von Luftfeuchte im Bereich von „kalten“ Wänden, die wegen unzureichender Wärmedämmung in manchen Altbauten ein Problem darstellen. Baufehler wie Wärmebrücken führen ebenfalls in Neu- und Altbauten zur Wasserdampfkondensation entlang der Bauschadensbereiche.

Was tun, wenn der Schimmel entdeckt ist?

Die Feststellung einer Schimmelpilzquelle im Innenraum ist nicht gleichzusetzen mit einer akuten Gesundheitsgefährdung der Raumnutzer. Das Ausmaß der Gesundheitsgefährdung ist abhängig von Intensität und Art des Schadens sowie von der Empfindlichkeit der Raumnutzer und kann oft nicht genau quantifiziert werden. Schimmelpilzwachstum im Innenraum wird – auch ohne diese genauen Dosis-Wirkungszusammenhänge – als ein hygienisches Problem angesehen und sollte deshalb nicht hingenommen werden. Es findet das Vorsorgeprinzip Anwendung, wonach die Belastungen zu minimieren sind (Minimierungsgebot), bevor es zu Erkrankungen kommt.

Ergibt die Beurteilung, dass eine Schimmelpilzbelastung im Innenraum vorliegt, sollte eine Sanierung erfolgen. Auch geringe Schimmelpilzquellen im Innenraum sind aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes zu beseitigen. Eine Schimmelpilzsanierung ohne Beseitigung der Ursachen ist allerdings nicht sinnvoll, da früher oder später mit einem erneuten Schimmelpilzwachstum zu rechnen ist. Daher ist es unerlässlich, die Ursachen für das Schimmelpilzwachstum, insbesondere die Frage eines erhöhten Feuchteeintritts, zu klären.

Die Sanierung von schimmelpilzbefallenen Materialien muss das Ziel haben, die Schimmelpilze vollständig zu entfernen. Eine bloße Abtötung von Schimmelpilzen reicht nicht aus, da auch von abgetöteten Schimmelpilzen allergische und reizende Wirkungen ausgehen können.

„Viele Firmen bieten ein Fluten der Bodenkonstruktion mit Bioziden an (in der Praxis oft fälschlicherweise Desinfektion genannt), dies ist keine sinnvolle Sanierungsmaßnahme. Es gibt keine Nachweise, dass damit eine anhaltende Abtötung von Schimmelpilzen und Bakterien erreicht werden kann …“

Bei der Sanierung von Schimmelpilzbefall auf Materialien können sehr hohe Konzentrationen an Sporen freigesetzt werden. Eine Sanierung sollte daher nur unter geeigneten Sicherheits- und Arbeitsschutzbedingungen durchgeführt werden.

Des Weiteren ist zu beachten, dass zum Beispiel für Allergiker oder Vorgeschädigte mit chronischen Erkrankungen der Atemwege sowie für Personen mit geschwächtem Immunsystem ein gesundheitliches Risiko nicht ausgeschlossen werden kann, sodass dieser Personenkreis keine Sanierungsarbeiten „in Eigenregie“ durchführen sollte. Umfangreichere Sanierungsarbeiten sollten von gewerblichen Firmen durchgeführt werden. Hierzu sind Firmen zu beauftragen, die mit solchen Sanierungsarbeiten den hierbei auftretenden Gefahren, den erforderlichen Schutzmaßnahmen.


Schimmelsanierung Bergisch Gladbach
Schimmel abkleben
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